Auffällige Pap- und S-Pap Befunde
Glücklicherweise selten ergibt ein Abstrich einen auffälligen Befund, der dann den Gruppen Pap IIID, Pap IV oder Pap V zuzuordnen ist.
Gruppe Pap IIID
"auffälliger Befund"
Dysplasie-Befunde mit größerer Regressionsneigung.
• Pap IIID1 • Pap IIID2
Gruppe Pap IV
"auffälliger Befund"
Unmittelbare Vorstadien des Zervixkarzinoms.
• Pap IVa-p • Pap IVa-g
• Pap IVb-p • Pap IVb-g
Gruppe Pap V
"auffälliger Befund"
Malignome.
• Pap V-p • Pap V-g
• Pap V-e • Pap V-x
Auffällige Zellen sind ein Hinweis darauf, dass Veränderungen vorliegen. Die Ursachen sind zu klären, in manchen Fällen ist auch nur zu beobachten. Kontrolluntersuchungen sind i.d.R. innerhalb der nächsten Monate notwendig.
Für Patientinnen mit auffälligen Befunden ist die Dysplasiesprechstunde eine empfohlen Einrichtung.
Häufig finden hier ergänzende Untersuchungen statt, um auffällige Befunde besser beurteilen zu können. Das kann erfolgen über die Bestimmungen von Biomarkern (HPV, p16/Ki67, L1), die Kolposkopie und die Gewebeentnahme. Nach Abschluss einer Diagnostik kann entschieden werden, ob der auffällige Befund weiter beobachtet werden kann (bis er sich wieder normalisiert) oder behandelt werden muss.
In jedem Fall sollten auffällige Befunde zuverlässig abgeklärt und engmaschig überwacht, bei Bedarf möglichst schonend behandelt werden.